A. ALLGEMEINE VERWALTUNG

B. TECHNISCHE VERWALTUNG

C. KAUFMÄNNISCHE VERWALTUNG 

D. ZUSATZLEISTUNGEN

A. ALLGEMEINE VERWALTUNG

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1.1  Festlegung und Kompetenzabgrenzung Wohnungseigentümer und Verwaltung.

1.2  Übernahme der für die Abwicklung der Verwaltung erforderlichen Unterlagen gemäß Anforderungskatalog.

1.3  Verständigung der Behörden, Bestandnehmer, Versorgungsunternehmen und Professionisten von der Übernahme der Verwaltung.

1.4  Abschluß von Versicherungsverträgen im Einvernehmen und nach Zustimmung der Wohnungseigentümer.

1.5  Abwicklung und Vertretung der Wohnungseigentümer bei Schadensfällen.

1.6  Laufende Wertanpassung der Versicherungsverträge.

1.7  Bearbeitung allfälliger von der Gemeinschaft vermieteter allgemeiner Teile des Objektes.

1.8  Vertretung der Wohnungseigentümer bei Behörden, soweit es sich um Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung handelt.

1.9  Wahrnehmung von Baubehördenterminen in Abstimmung mit den Wohnungseigentümern im Zusammenhang mit der ordentlichen Verwaltung der Liegenschaft.

1.10  Abschluss von Betreuungsverträgen im Einvernehmen mit den Wohnungseigentümern.

1.11  Sachliche und rechnerische Prüfung aller Eingangsrechnungen, die die Liegenschaft betreffen, soweit es sich nicht um den Bereich der technischen Betriebsführung handelt.

1.12  Abwicklung des gesamten mit der ordnungsgemäßen Verwaltung der Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Schriftverkehrs mit Wohnungseigentümern, Ämtern, Behörden etc.

1.13  Organisation der gesamten Hausreinigung im Einvernehmen mit den Wohnungseigentümern, Ausschreibung und Vergabe, sofern eine Fremdfirma beauftragt wird.

1.14  Organisation des Hausbesorger-Dienstverhältnisses und / oder der Hausbetreuungsverträge.

1.15  Organisation, Anlage und laufende Führung der Akten:
a) Allgemeine Objektakten
b) Wohnungseigentümerakte 
c) Technische Akten

B. TECHNISCHE VERWALTUNG

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1. Erhaltung und Instandhaltung des Gebäudes


1.1  Laufende Kontrolle des Objektzustandes.

1.2  Instandhaltungsplanung und Erstellung eines jährlichen Instandhaltungsbudgets (Ausnahmen Großreparaturen, Umbauten im Allgemein- bzw. Mietbereich).

1.3  Vorlage an Wohnungseigentümer zur Genehmigung.

1.4  Jährliche Abrechnung zur Genehmigung.

1.5  Beauftragung, Kontrolle und Koordination von auf Basis der genehmigten Instandhaltungsplanes erforderlichen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten zu Lasten des Wohnungseigentümers bis zu einer mit dem Wohnungseigentümer festgelegten Wertgrenze pro Einzelauftrag, ausgenommen terminierte behördliche Bauaufträge sowie bei Gefahr in Verzug.

1.6  Abnahme der beauftragten Leistungen sowie sachliche und rechnerische Prüfung der diesbezüglichen Rechnungen.

1.7  Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen für beauftragte Arbeiten.

1.8  Überwachung von Gewährleistungsfristen.

1.9  Gebrechensbehebung samt allen notwendigen Versicherungsmaßnahmen.


2. Organisation und Überwachung der haustechnischen Betreuung


2.1  Übernahme der haustechnischen Anlagen vom Auftraggeber in die Betreuung.

2.2  Übernahme und laufende termingerechte Führung der erforderlichen Unterlagen:
a) Bescheide
b) Planunterlagen
c) Betriebs- und Wartungsvorschriften
d) Anlagenbeschreibung
e) Kontroll- und Wartungsaufzeichnungen 
f) Prüfbücher
g) Wartungs- und Terminpläne

2.3  Abschluss von Wartungs- und Serviceverträgen unter Berücksichtigung von behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und vertraglichen Vereinbarungen.


2.4  Kontrolle, Koordinierung und Überwachung der Einhaltung dieser Verträge.

2.5  Abwicklung, Beauftragung, Überwachung und Abrechnung von erforderlichen Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten.

2.6  Sachliche und rechnerische Prüfung sämtlicher Rechnungen, Zahlungsfreigabe an kaufmännische Verwaltung.

2.7  Ermittlung der Grundlagen für Aufteilung und Abrechnung der Betriebskosten- Strom, Heizung, Klima, Wasser.

2.8  Überwachung und Veranlassung behördlich vorgeschriebener Überprüfungen, sowie Erwirkung von Befunden.

2.9  Investitionsvorschläge für den Ankauf von Maschinen, Werkzeugen, Geräten und Hilfsmitteln, die für die ordnungsgemäße Objektbetreuung erforderlich sind.

2.10  Vertretung der Wohnungseigentümer bei behördlichen Überprüfungen, Verhandlungen.

2.11  Führung einer Schlüsselkartei.

C. KAUFMÄNNISCHE VERWALTUNG

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1. Ausarbeitung der Grundlagen für Verrechnung auf Basis der bestehenden

Bestandsverträge und gesetzlichen Bestimmungen


1.1  Anlegen der Stammdaten- Eigentümernamen
- Eigentümeradressen - Nutzflächen
- Branchen

1.2  Hausgelder, Nebenkosten- Höhe
- Fälligkeit
- Abrechnungstermin

1.3  Ermittlung und Festlegung der Aufteilungsschlüssel für Nebenkosten- Allgemeine Betriebskosten
- Heiz- und Warmwasserkosten
- Klima, Be- und Entlüftungskosten - Stromkosten
- Aufzugskosten
- Sonstige Kosten


2. Laufende Durchführung der Verrechnung mit Eigentümern


2.1  Laufende Wartung der Stammdaten.

2.2  Erstellung der monatlichen Hausgelder.

2.3  Hausgeldinkasso

2.4  Überwachung der Zahlungstermine.

2.5  Mahnwesen bis zur erforderlichen Einleitung von rechtlichen Schritten im Einvernehmen mit den Wohnungseigentümern.

2.6  Überwachung und Berechnung von Wertsicherungen.

2.7  Erfassung von Nebenkostenrechnung (Betriebskosten).


2.8  Erstellung der Jahresabrechnung für- Hausgelder
- Darlehen
- Betriebs- und Heizkosten
- Kälte-, Be- und Entlüftungsanlagen
- Stromkosten: Allgemein und Eigentümer - Aufzugskosten
- Sonstige Nebenkosten

2.9  Schätzung der Betriebskosten auf Jahresbasis und Ermittlung der monatlichen Vorauszahlungen.

2.10  Abwicklung des gesamten die Liegenschaft betreffenden Zahlungsverkehrs.

2.11  Verwaltung von Kautionen – nach Bedarf
- Verwaltung von Sparbüchern und Bankbürgschaften - Überwachung der Ablauftermine

3. Abrechnung mit Wohnungseigentümern

3.1  Monatliche Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung, jährliche Umsatzsteuererklärung Zahlung der monatlichen Umsatzsteuer an das Finanzamt Überwachung von Finanzamtguthaben und deren Auszahlung an die Wohnungseigentümer.

3.2  Monatliche Saldenlisten zur Weiterbearbeitung

3.3  Monatliche Rückstandslisten

4. Hausbesorgerabrechnung


4.1  Laufende Lohnverrechnung.

4.2  Führung von Lohnkonten.

4.3  Verrechnung mit der Krankenkasse, Abnahme von Prüfungen.

4.4  Verrechnung mit der Lohnsteuerstelle, Abnahme von Prüfungen.

4.5  Verrechnung mit der Stadtkasse, Abnahme von Prüfungen.

4.6  Allseitige Maßnahmen den Dienstnehmer betreffend.

D. ZUSATZLEISTUNGEN

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Bauüberwachung für Reparaturarbeiten größeren Umfanges.

Führung von Klage- und Räumungsverfahren.

Beratungstätigkeiten in der Erstellung von Verträgen.

Hausbesorger-Lohnverrechnung, Erstellung und Überwachung durch einen geprüften Wirtschaftstreuhänder.

Wohnungsüberwachung bei längerer Abwesenheit.

Übernahme der Vermietungstätigkeiten bei Mieterwechsel (Wahrnehmung von Besichtigungsterminen, Abnahme und Übergabe der Wohnungen, Vertragsschließung, Inseratskosten, Bonitätsprüfungen, u. a.).

Die Zusatzleistungen sind Aufgaben, die über die laufende Verwaltung hinausgehen und gesondert berechnet werden.